Rechtsanwalt Wolfgang Roth ist überwiegend im Erbrecht, Strafrecht und Rechnungsinkasso
sowie im Verkehrsunfallbereich tätig. Erbrechtsverfahren können wegen des engen Sachzusammenhanges
ohne familien- und gesellschaftliche Bezüge nicht bearbeitet werden. Deshalb liegen hier
weitere Tätigkeitsschwerpunkte.
Erbrecht
Beraten:
Ob als Erblasser, Erbe oder Vermächtnisnehmer: unbedachte Schritte können viel Geld kosten oder
gar Streit verursachen. Deshalb sollte vor jeder erbrechtlichen Maßnahme fundierte juristische
Beratung stehen. Betrachten Sie Ihre Entscheidung stets von verschiedene Seiten.
Als Erbe stehen Sie plötzlich Banken, Versicherungen, dem Dem Finanzamt und anderen
gegenüber. Wir bieten Ratschläge zum richtigen Vorgehen an und unterstützen Sie dabei.
Gestalten:
Für Ihren letzten Willen haben Sie die Wahl: Einzel- oder gemeinschaftliches Testament oder
Erbvertrag, aber das ist nicht alles das Sie bedenken müssen wenn Sie Ihren letzten Willen
niederlegen möchten.
Um Ihren Letzten Willen auch steueroptimal zu verfassen, steht, auf Wunsch, als Kooperationspartner
StB Thomas Guldner zur Verfügung. Selbstverständlich arbeiten wir auch gerne und einzeln mit Ihrem
Steuer Bevollmächtigtem und Ihren Ansprechpartnern zusammen.
Vertreten:
Schon das Erbscheinverfahren weist erhebliche prozessuale Besonderheiten auf. Ist ein Testament
dann nicht eindeutig verfasst, folgt oft der Gang zu Gericht. Um sich im Prozessrecht zu Recht
zu finden, ist anwaltlicht Hilfe unerlässlich. Das Erbrecht gibt dabei auch Haftungsbeschränkungen
an die Hand, die es zu nutzen gilt. Ich vertrete Sie bundesweit bei allen Amts-, Land- und
Oberlandesgerichten.
Und die Kosten?
Diese sind niedriger als man meint. Gerade im Erbrecht lohnt die Investition in ein juristisch
einwandfreies Testament bzw. Erbvertrag. Dadurch werden Streit und Gerichtsverfahren vermeiden,
die ein vielfaches an Kosten verschlingen können.
Oft genügt schon eine Beratung um die Rechtslage zu klären oder ein Prozessrisiko mit seinen
Folgekosten abzuschätzen. Übrigens: Die Rechtsschutzversicherer tragen in aller Regel die
Kosten einer Erstberatung.