Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Niemand ist davor sicher, dass er im Fall von Pflege- oder Betreuungsbedürftigkeit seine A ... [mehr]
FAErbR Roth ist Autor der Rubrik Erbrecht in der Fachzeitschrift NJW-Spezial.
News - Aktuelle Mitteilungen aus dem Erbrecht
29.12.2009
Neues Verjährungsrecht ab 1.1.2010
Verkürzung der Verjährung von familien- und erbrechtlichen Ansprüchen
Ab 1.1.2010 gelten neue erbrechtliche Verjährungsvorschriften.
Seit der Schuldrechtsreform gilt eine Regelverjährung von drei Jahren. Dagegen unterlagen familien- und erbrechtliche Ansprüche bislang einer Verjährung von 30 Jahren, wobei es zahlreiche Ausnahmen gab. Dies führte zu Wertungswidersprüchen und bereitete der Praxis Schwierigkeiten.
Die Verjährung familien- und erbrechtlicher Ansprüche wird nun der Regelverjährung von drei Jahren angepasst. Dort, wo es sinnvoll ist, gilt jedoch auch in Zukunft eine längere Frist.