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Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Niemand ist davor sicher, dass er im Fall von Pflege- oder Betreuungsbedürftigkeit seine A ... [mehr]

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FAErbR Roth ist Autor der Rubrik Erbrecht in der Fachzeitschrift NJW-Spezial.


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News - Aktuelle Mitteilungen aus dem Erbrecht


29.12.2009

Neues Verjährungsrecht ab 1.1.2010


Verkürzung der Verjährung von familien- und erbrechtlichen Ansprüchen

Ab 1.1.2010 gelten neue erbrechtliche Verjährungsvorschriften.

Seit der Schuldrechtsreform gilt eine Regelverjährung von drei Jahren. Dagegen unterlagen familien- und erbrechtliche Ansprüche bislang einer Verjährung von 30 Jahren, wobei es zahlreiche Ausnahmen gab. Dies führte zu Wertungswidersprüchen und bereitete der Praxis Schwierigkeiten.

Die Verjährung familien- und erbrechtlicher Ansprüche wird nun der Regelverjährung von drei Jahren angepasst. Dort, wo es sinnvoll ist, gilt jedoch auch in Zukunft eine längere Frist.


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