Aktuelle Publikation

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Niemand ist davor sicher, dass er im Fall von Pflege- oder Betreuungsbedürftigkeit seine A ... [mehr]

Externer Link zur Bestellseite des Buches Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Abbildung des Buches Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht


FAErbR Roth ist Autor der Rubrik Erbrecht in der Fachzeitschrift NJW-Spezial.


Abbildung des Buches NJW_Spezial

News - Aktuelle Mitteilungen aus dem Erbrecht


8.5.2009

Referat vor über 600 Zuhörern


07.05.2009: Vortrag „Gut vorgesorgt – mit Vollmachten und Verfügungen“ erfährt überwältigende Resonanz

Wie jeder die Weichen für die Zukunft selbst stellen kann, das erfuhren die Besucher des Vortrags „Gut vorgesorgt – mit Vollmachten und Verfügungen“ von Fachanwalt für Erbrecht Thomas Maulbetsch aus Fürth. Auf Initiative des Vermögensmanagements der Sparkasse Odenwaldkreis kamen kürzlich über 650 Sparkassen-Kunden in die Werner-Borchers-Halle in Erbach, um sich über Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen zu informieren. Diese Schriftstücke sollen sicherstellen, dass der eigene Wille auch im Krankheitsfall, bei Handlungs- und Äußerungsunfähigkeit, durchgesetzt wird.


Beeindruckt vom großen Interesse an diesem Thema zeigte sich auch der Vorstandsvorsitzende der Sparkasse, Karlheinz Ihrig. „Mit unseren Veranstaltungen wollen wir einen Mehrwert für unsere Kunden schaffen. Die große Zahl der Gäste zeigt, dass Informationsbedarf besteht der von der Sparkasse Odenwaldkreis erkannt und ernst genommen wurde."


Rechtsanwalt Maulbetsch, unter anderem Experte für Vorsorgevollmachten und Erbrecht und Fachbuchautor zu diesen Themen, ging auf die rechtlichen Hintergründe ein und gab Tipps zur Umsetzung. Praktische Beispiele aus der beruflichen Erfahrung des Anwalts trugen zur Anschaulichkeit des Vortrags bei. Vor allem sei es unerlässlich eine absolut vertrauenswürdige Person als Bevollmächtigten einzusetzen und alles vertraglich abzusichern, verdeutlichte Maulbetsch. Zu empfehlen sei Vollmacht und Verfügung eigentlich für jede erwachsene Person, da ab der Volljährigkeit keine automatische gesetzliche Vertretung geregelt sei. Auch sei eine Beratung durch einen Anwalt oder Notar und einen Arzt von Vorteil.
In der anschließenden Diskussion beantwortete der Anwalt die verschiedenen Fragen der Zuhörer im vollbesetzten Saal.

Weitere Infos unter anderem im Stern Ratgeber Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, ISBN: 3-7093-0089-4




Thomas Maulbetsch, Fachanwalt für Erbrecht, bei seinem Vortrag in der Werner-Borchers-Halle.


[ zurück zur Übersicht ]