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Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Niemand ist davor sicher, dass er im Fall von Pflege- oder Betreuungsbedürftigkeit seine A ... [mehr]

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FAErbR Roth ist Autor der Rubrik Erbrecht in der Fachzeitschrift NJW-Spezial.


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News - Aktuelle Mitteilungen aus dem Erbrecht


17.3.2009

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung


Am 19.03.2009, ab 19.00 Uhr veranstaltet das Bestattungshaus "Wuscher" in 74929 Hüffenhardt eine Neueröffnung. Dabei referiert auf dessen Einladung RA W. Roth zum oben genannten Thema in der Hauptstr. 28, Hüffenhardt:

Niemand ist davor sicher, dass er plötzlich oder während einer Erkrankung längere Zeit oder gar für immer seine Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen und Entscheidungen nicht oder nur noch eingeschränkt treffen kann. Die Zahl der Menschen, die pflegebedürftig in Pflegeheimen oder zu Hause versorgt werden, nimmt ständig zu. Je höher das Alter ist, desto mehr steigt das Risiko, aufgrund einer alterstypischen Krankheit in Demenz zu verfallen und nicht mehr für seine eigenen Angelegenheiten sorgen zu können.

Aber auch junge Menschen können durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit zeitweise bewusstlos, dauerhaft pflegebedürftig werden oder in ein ständiges Koma fallen. Die meisten Menschen möchten deshalb in Form einer Patientenverfügung den Ärzten und Pflegeverantwortlichen verbindlich mitteilen, wie sie eines Tages behandelt und gepflegt werden wollen, wenn sie sich selbst nicht mehr dazu äußern können. Genauso wichtig ist es, dass in einem Notfall eine Person des Vertrauens für jemanden stellvertretend Entscheidungen trifft, alltägliche Angelegenheiten erledigt und das Vermögen verwaltet. Insbesondere der schnelle und korrekte Umgang mit Banken ist unumgänglich. Deshalb und um einen vom Gericht bestimmten Betreuer zu vermeiden, ist es sinnvoll, eine Vorsorgevollmacht zu errichten.


Welche rechtlichen Aspekte bei diesen Verfügungen eine Rolle spielen, welche Gestaltungsmöglichkeiten es gibt und wie die Verfügungen sinnvoll miteinander verknüpft werden können, erläutert Fachanwalt für Erbrecht Wolfgang Roth, Obrigheim, in leicht verständlicher Form.

Der Referent hat als erfahrener Praktiker zu diesem Thema diverse Fachbücher verfasst, die während des Vortrages vorgestellt werden und auch auf deren homepage www.erbrechtsexperte.de abgerufen werden können. Juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.


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