Neues Gesetz zu Patientenverfügungen? Ärzte dagegen, Bundesjustizministerin Zypries dafür
Dem Parlament liegt ein Gesetzentwurf des SPD-Politikers Joachim Stünker zur ersten Diskussion vor, den über 200 Abgeordnete unterstützen. Der Gesetzentwurf sieht vor, Patientenverfügungen bindende Wirkung zukommen zu lassen. In der Politik wird bereits seit fünf Jahren über diese Frage debattiert. Wegen der schwierigen Materie und der vielen Meinungen zu diesem Thema ist mit weiteren fraktionsübergreifenden Vorstößen zu rechnen.
Kurz vor der Beratung im Bundestag am 26.06.2008 hatte die Bundesärztekammer noch einen Gesetzesentwurf zur Verbindlichkeit von Patientenverfügungen abgelehnt. «Wir haben Klarheit - und diese wird durch ein Gesetz nicht noch klarer werden», sagte Ärztepräsident Jörg-Dietrich Hoppe.
Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) sprach sich für die Gesetzesvorlage aus. «Gerade Alte und Schwerstkranke müssen Gewissheit haben, dass ihnen einerseits medizinisch sinnvolle Maßnahmen nicht vorenthalten werden und sie andererseits keine Zwangsbehandlung dulden müssen.»
Mittels einer Patientenverfügungen kann man vorab festlegen, wie man bei einer schweren Erkrankung medizinisch behandelt werden will: Das Paradebeispiel ist das sog. "Wachkoma".
Ärztepräsident Hoppe sagte: «Patientenverfügungen sind verbindlich, wenn sie klar und eindeutig sind - und auch verbindlich, wenn der Arzt anderer Meinung ist.» Voraussetzung sei, dass die Verfügung auf die Situation zutreffe, in der die Entscheidung zu einer Behandlung getroffen werden müsse, und sich der Patient aktuell - etwa weil er im Koma liegt - nicht äußern könne. Zudem dürfe nicht angenommen werden, der Patient habe seine Meinung geändert.
Zypries begrüßte, dass die Ärzte immer offener und sicherer mit Patientenverfügungen umgehen. Trotzdem hätten aber immer noch vor allem ältere Menschen Angst, dass ihr Wille am Lebensende nicht beachtet werde, so die MInisterin.
Hoppe verwies darauf, dass die Fälle zu unterschiedlich seien, um durch ein schablonenhaftes Gesetz erfasst werden zu können.
Zypries plädierte dafür, zusätzlich mittels einer Vorsorgevollmacht eine Vertrauensperson zu bestimmen, welche die Patientenverfügung umsetze, wenn man sich nicht mehr selbst äußern kann.
Wegen der extrem komplexen Materie und den diversen Anhörungen der Verbände, Kirchen und weiterer Organisation während des Gesetzgebungsverfahrens wir kaum mit einer Einigung vor Ende 2009 zu rechnen sein.
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