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Fachaufsätze, Besprechung ausgewählter Rechtsprechung, Rezensionen
Fachaufsätze, Besprechung ausgewählter Rechtsprechung, Rezensionen Autor: FA ErbR Wolfgan ... [mehr]

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FAErbR Roth ist Autor der Rubrik Erbrecht in der Fachzeitschrift NJW-Spezial.


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Wolfgang Roth - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht

Rechtsanwalt Wolfgang Roth hat den bundesweit ersten Lehrgang zur erbrechtlichen Spezialisierung der DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.) erfolgreich absolviert. Nur 19 Teilnehmer erhielten die Zertifizierung. Seit 28.05.2005 ist RA Roth auch FACHANWALT für ERBRECHT. Die Spezialisierung erstreckt sich auf alle Gebiete des Erbrechts (z.B der Errichtung von Testamenten, des Pflichtteilsrechts, Miterbengemeinschaft u.v.m), des Erbschaftsteuerrechts, der Testamentsvollstreckung und zusammenhängender Rechtsgebiete. Ausserdem ist FAErbR Roth geprüfter und zertifizierter Testamentsvollstrecker. (www.ndtv.info)

Fachanwalt Roth hat zahlreiche Fachbücher zum Erbrecht veröffentlicht und ist Dozent an der Hagen Law School, An-Institut der FernUniversität Hagen sowie der staatl. Berufsakademie Mosbach. Er ist ständiger Autor der Fachzeitschrift "NJW-Spezial", Bereich "Erbrecht". 

Die Fachanwälte für Erbrecht Wolfgang Roth und Thomas Maulbetsch führen als RA-Partnerschaft die FACHANWALTSKANZLEI für ERBRECHT. (zu unserem Standort in Buchen / Odenwald)


Die Fachanwälte Roth und Maulbetsch sind Gründungsmitglieder des Netzwerks Deutscher Erbrechtsexperten (www.ndeex.de), einem Zusammenschluss von Anwälten und Notaren, die ihr  Augenmerk ausschließlich dem Erbrecht widmen. Durch den regen Austausch über aktuelle Fragen, Entwicklungen und Fälle des Erbrechts stehen die Spezialkenntnisse des einzelnen Kollegen zu Sondergebieten des Erbrechts allen beteiligten Anwälten - und somit auch Fachanwalt für Erbrecht Roth - und dadurch auch unseren Mandanten zur Verfügung.




2.1.2012

Pflichtteil der Kinder in Lousiana / USA

Nur in Louisiana haben bestimmte Kinder und deren eigene Abkömmlinge einen Pflichtteilsanspruch gemäß einer bestimmten Pflichtteilsquote. Pflichtteilsberechtigt sind alle Kinder, die jünger als 24 sind sowie ältere Kinder, wenn sie dauerhaft aufgrund körperlicher oder seelischer Gebrechen nicht in d ...[mehr]1