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Praxishilfen Erbrecht
Tabellen, Texte, Berechnungen, Arbeitshilfen Rund 200 S. Kartoniert ISBN 978-3-406-5 ... [mehr]

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Abbildung des Buches Praxishilfen Erbrecht


FAErbR Roth ist Autor der Rubrik Erbrecht in der Fachzeitschrift NJW-Spezial.


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Wolfgang Roth - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht

Rechtsanwalt Wolfgang Roth hat den bundesweit ersten Lehrgang zur erbrechtlichen Spezialisierung der DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.) erfolgreich absolviert. Nur 19 Teilnehmer erhielten die Zertifizierung. Seit 28.05.2005 ist RA Roth auch FACHANWALT für ERBRECHT. Die Spezialisierung erstreckt sich auf alle Gebiete des Erbrechts (z.B der Errichtung von Testamenten, des Pflichtteilsrechts, Miterbengemeinschaft u.v.m), des Erbschaftsteuerrechts, der Testamentsvollstreckung und zusammenhängender Rechtsgebiete. Ausserdem ist FAErbR Roth geprüfter und zertifizierter Testamentsvollstrecker. (www.ndtv.info)

Fachanwalt Roth hat zahlreiche Fachbücher zum Erbrecht veröffentlicht und ist Dozent am An-Institut der Fern - Universität Hagen sowie der staatl. Berufsakademie Mosbach. Er ist ständiger Autor der Fachzeitschrift "NJW-Spezial", Bereich "Erbrecht". 

Die Fachanwälte für Erbrecht Wolfgang Roth und Thomas Maulbetsch führen als RA-Partnerschaft die FACHANWALTSKANZLEI für ERBRECHT.


Die Fachanwälte Roth und Maulbetsch sind Gründungsmitglieder des Netzwerks Deutscher Erbrechtsexperten (www.ndeex.de), einem Zusammenschluss von Anwälten und Notaren, die ihr  Augenmerk ausschließlich dem Erbrecht widmen. Durch den regen Austausch über aktuelle Fragen, Entwicklungen und Fälle des Erbrechts stehen die Spezialkenntnisse des einzelnen Kollegen zu Sondergebieten des Erbrechts allen beteiligten Anwälten - und somit auch Fachanwalt für Erbrecht Roth - und dadurch auch unseren Mandanten zur Verfügung.

 




3.3.2010

Vortrag auf der "LIVE 2010"

Vortrag auf der Verbrauchermesse "live 2010" in Mosbach-Neckarelz zum Thema "Testament für Ehegatten und solche, die es werden wollen". Die wichtigen Klauseln, die z.B. ein Berliner Testament enthalten sollte, erklärt an Hand anschaulicher Beispiele FAErbR Wolfgang Roth im Rahmen der Verbrauche ...[mehr]1